Sie leben im Saalekreis und sind ohne Anschluss an den Abwasserkanal?
Dann haben Sie sicher schon ein Schreiben Ihrer Wasserbehörde oder dem Zweckverband bekommen. Oder erhalten es in Kürze. Auf jeden Fall werden Sie aufgefordert, Ihre alte Abwassergrube zu ertüchtigen.
Was heißt das für Sie konkret?
Wie bereits Hundertausende deutsche Haushalte vor Ihnen, sind auch Sie verpflichtet, Ihr Abwassersystem bald zu modernisieren. Wenn Sie auf den geforderten vollbiologischen Standard umrüsten möchten, müssen Sie noch in 2024 einen Antrag beim Kreis stellen. Entweder für die Installation einer Neuanlage oder für die Nachrüstung der vorhandenen Grube zu einer vollbiologischen Kleinkläranlage.
Sie haben die Wahl!
Alternativ kann das Abwasser auch über abflusslose Sammelgruben entsorgt werden. Diese sind nicht antragspflichtig, müssen aber nachweislich dicht sein. Eine Wartung ist nicht erforderlich im Gegensatz zu einer Kleinkläranlage. Das macht einiges einfacher, führt aber auf Dauer zu höheren Kosten für die regelmäßige Abwasserentsorgung per Saugfahrzeug. Das gilt insbesondere für Haushalte mit mehr als zwei Personen. Da kommt man mit einer Kleinkläranlage günstiger.
Video SBR-Klärtechnik
Video Stromloses Biofiltersystem
Fragen und Antworten
Wichtig ist hier, zuerst den Zustand abzuschätzen. Gruben, die aus einem Stück (monolithisch) hergestellt sind und richtig installiert wurden (gute Be- und Entlüftung) können in einem so guten Zustand sein, dass die Weiternutzung möglich ist. Entweder durch die Nachrüstung oder als Sammelgrube ohne Ablauf. Das ist nicht unbedingt eine Frage des Alters, sondern der Qualität und des Materials. Beton kann durch Gase aus dem Abwasser angegriffen werden, bei Kunststoff ist das kaum der Fall. Ein Nachweis der Dichtheit und des intakten baulichen Zustands durch eine Fachfirma ist Voraussetzung für den Weiterbetrieb der alten Grube. Wenn Sie daran zweifeln, müssen Sie überlegen, ob die Kosten für eine Dichtheitsprüfung (ca. 400 €) sich für Sie wirklich lohnen.
Der laufende Betrieb einer Kleinkläranlage mit Wartung (2 x), Klärschlammabfuhr (1 x) und Strom kostet für ein Einfamilienhaus insgesamt etwa 350 € im Jahr.
Der größere Teil dieser Kosten ist fix, so dass es keinen erheblichen Unterschied macht, ob eine alleinstehende Person mit geringem Wasserverbrauch (25 m³ pro Jahr) daran angeschlossen ist, oder eine vierköpfige Familie (mit 200 m³ pro Jahr). Im ersten Fall ist die Abwasserentsorgung mit 14 €/m³ relativ teuer, während die Familie mit weniger als 2 €/m³ günstiger wegkommt. Abhängig von den örtlichen Abfuhrkosten pro m³, kann man sich so einfach ausrechnen, was auf Dauer günstiger kommt. Ab einer Jahresmenge von mehr 35 m³ Abwasser ist der Betrieb einer Kleinkläranlage günstiger.
Ob Kleinkläranlage oder Sammelgrube besser ist, ist aber nicht nur eine Kostenfrage. Für eine Kleinkläranlage müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die Möglichkeit, das gereinigte Abwasser abzuleiten, entweder durch Versickerung auf dem eigenen Grundstück oder durch Einleitung in einen geeigneten Graben oder Bach (eine Nutzung ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig)
- die Bedingungen auf dem Grundstück müssen es zulassen, eine Versickerung oder Ableitung umzusetzen (sickerfähiger Boden, Einleitstelle erreichbar, Platz für den Bau)
- das Grundstück darf nicht im Wasserschutzgebiet liegen
Wenn dies erfüllt ist, kann bei der unteren Wasserbehörde ein Antrag für eine „Wasserrechtliche Erlaubnis“ für den Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage (Neuanlage oder Nachrüstung) gestellt werden.
Wenn Sie in der Lage sind, sich frei zu entscheiden, dann gibt es neben Kostenaspekten auch Kriterien, die Sie selbst abwägen können, wie der Komfort im Betrieb, die Abhängigkeit von Dritten und die Investitionssicherheit (Zukunftssicherheit). Um Ihre Entscheidung zu erleichtern, haben wir diese Punkte hier aufgelistet:
Kleinkläranlage | Sammelgrube | |
Abfuhr (Schlamm bzw. Abwasser) | 1 x pro Jahr | Mehrmals pro Jahr (alle 4-6 Wochen) |
Wartung
| 2 x pro Jahr | keine |
Stromverbrauch
| nur bei technischen Systemen | keiner |
Reparaturen / Ersatzteile | Austausch der Anlagentechnik nach ca. 15 Jahren | Kaum (ggf. Abdeckung erneuern) |
Umweltfreundlichkeit | Abwasser wird gereinigt und verbleibt vor Ort | Energieintensiver Transport zum Klärwerk |
Abhängigkeit | Fachbetrieb für Wartung kann frei gewählt werden | Abfuhrkosten und -unternehmen werden vom Zweckverband festgesetzt |
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